Erste Maßnahmen nach einem Todesfall
Was muss ich als erstes tun?
Tritt der Todesfall in der Wohnung ein, sollten Sie als ersten Schritt einen Arzt rufen, der die Todesbescheinigung ausstellt. Anschließend sollten Sie Ihre engsten Angehörigen und Freunde informieren, damit Sie in dieser schwierigen Situation nicht alleine sind. Diese können Sie bei den anstehenden Aufgaben unterstützen oder Ihnen beratend zur Seite stehen.
Das Wichtigste in Kürze
Die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
- Arzt benachrichtigen: Totenschein ausstellen lassen.
- Angehörige informieren: Freunde und Familie benachrichtigen.
- Dokumente sammeln: Personalausweis, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde.
- Bestatter beauftragen: Angebote vergleichen, Überführung veranlassen.
- Versicherungen melden: Sterbegeld-, Lebensversicherung informieren.
In den ersten 36 Stunden
Was muss als nächstes getan werden?
Wenn ein Todesfall eintritt, stehen Hinterbliebene oft vor vielen organisatorischen Herausforderungen. Es ist wichtig, die notwendigen Schritte schnell und bedacht zu gehen, um rechtlich und emotional auf der sicheren Seite zu sein.
- Vorsorgevertrag und Bestattungsverfügung prüfen
Überprüfen Sie zunächst, ob der Verstorbene einen Vorsorgevertrag bei einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen oder eine Bestattungsverfügung verfasst hat. Diese Dokumente regeln oft die gewünschte Bestattungsart (Feuerbestattung, Erdbestattung, etc.) und entlasten die Hinterbliebenen in der Entscheidungsfindung. Diese Informationen helfen Ihnen, die Bestattungswünsche des Verstorbenen genau zu erfüllen. - Sterbegeldversicherung oder Lebensversicherung melden
Wenn eine Sterbegeldversicherung oder Lebensversicherung abgeschlossen wurde, müssen Sie den Todesfall unverzüglich den entsprechenden Versicherungen melden, um eventuelle Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Diese können zur Deckung der Bestattungskosten beitragen. - Bestattungskosten vergleichen und Bestatter beauftragen
Es empfiehlt sich, die Bestattungskosten verschiedener Bestatter sorgfältig zu vergleichen. Hierbei sollten Sie auf transparente Angebote achten, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden. Mit einem Vergleich können Sie sicherstellen, dass Sie die gewünschte Bestattungsart zu einem fairen Preis erhalten. Sobald Sie sich für ein Bestattungsinstitut entschieden haben, wird dieses die Überführung des Verstorbenen übernehmen. Wichtig: Je nach Bundesland muss die Beauftragung innerhalb von 24 bis 36 Stunden nach dem Tod erfolgen. - Sonderurlaub im Todesfall beantragen
Wenn es sich bei dem Verstorbenen um einen Ehepartner handelt, haben Sie in der Regel Anspruch auf Sonderurlaub. Abhängig von der Kulanz Ihres Arbeitgebers und dem geltenden Tarifvertrag kann dieser bis zu sechs Tage betragen. Es lohnt sich, sich frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung zu informieren.
In den ersten 72 Stunden
Welche Aufgaben fallen als nächstes an?
Weitere wichtige Maßnahmen sind die Überprüfung des laufenden Zahlungsverkehrs bei der Bank und die Benachrichtigung eventueller Kreditgeber. Falls der Todesfall in einem Heim oder im Krankenhaus eingetreten ist, müssen Sie die persönlichen Sachen des Verstorbenen abholen. Bitten Sie hier eventuell einen Verwandten oder einen Freund, Sie zu begleiten und zu unterstützen. Stimmen Sie sich hinsichtlich des Ablaufes der Bestattung mit Ihrem Bestatter ab. Außerdem muss beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragt werden. Gas und Wasser können Sie ebenfalls abstellen, sofern der Tote alleine gelebt hat.
Vor der Bestattung
Was muss ich vor der Bestattung erledigen?
Letzte Maßnahmen vor der Bestattung sind die genaue Planung dieser. Ihr Bestatter übernimmt einen Großteil der notwendigen organisatorischen Aufgaben und Formalitäten wie beispielsweise die Terminfestlegung bei der Kirche und dem Friedhof. Je nach Wunsch kann dieser auch musikalische Begleitung für die Trauerfeier organisieren. Im Anschluss an die Bestattung findet häufig ein Beisammensein statt, der sogenannten Leichenschmaus. Wählen Sie dafür ein Café, Restaurant oder eine Gaststätte aus und bestellen Sie eine ungefähre Anzahl an Gedecken.
Wenn Sie eine Trauerfeier abhalten, so empfehlen wir Ihnen im Vorfeld ein beratendes Gespräch. Der Pfarrer oder der weltliche Trauerredner wird versuchen, durch das Treffen mit Ihnen die Persönlichkeit des Verstorbenen zu erfassen, um diese in der Trauerrede wiedergeben zu können und dadurch Erinnerungen an Momenten mit dem Toten zu wecken. Wenn Sie für die Trauerfeier und für das Grab Blumen und Kränze wünschen, bestellen Sie diese beim Floristen. Dieser liefert den Grabschmuck dann zum Beisetzungstermin in die Trauerhalle oder zum Friedhof.
Sollte der Tote zu Lebzeiten eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben, können Sie die Auszahlung veranlassen. Außerdem sollten Sie die Krankenkasse über den Todesfall informieren.
Zur Bestattung einladen
Wie kann man am besten zur Bestattung einladen?
Einladung zur Beisetzung: Todesanzeige und Trauerkarten
Die Einladung zur Beisetzung erfolgt in der Regel über eine Todesanzeige in der Zeitung oder den Versand von Trauerkarten. Trauerkarten bieten sich besonders an, um Bekannte und entferntere Verwandte zur Beisetzung einzuladen, ohne dass Sie jeden persönlich informieren müssen. Ein professionelles Bestattungsunternehmen steht Ihnen hierbei zur Seite und unterstützt Sie bei der Erstellung der Todesanzeige oder verweist Sie an entsprechende Ansprechpartner.
Falls Sie eine Bestattung im engsten Familienkreis bevorzugen, können Sie die Todesanzeige sowie die Trauerkarten auch nach der Beerdigung versenden. So halten Sie die Zeremonie privat und informieren erst im Nachhinein über den Abschied.
Nach der Bestattung
Was muss nach der Bestattung erledigt werden?
Nach der Beisetzung gibt es verschiedene Aufgaben, die Schritt für Schritt erledigt werden müssen. Einige Maßnahmen, wie die Beauftragung eines Steinmetzes für das Grabmal oder die Kündigung von Zeitungsabonnements, können Sie zunächst etwas aufschieben. Ein Grabstein wird erst einige Wochen oder Monate nach der Bestattung aufgestellt, da sich das Grab zunächst vollständig setzen und eingeebnet werden muss.
Wichtiger ist es, das Testament (falls vorhanden) zusammen mit der Sterbeurkunde beim Nachlassgericht einzureichen und den Erbschein zu beantragen. Hier kann es sinnvoll sein, einen Notar hinzuzuziehen. Anschließend erfolgt die Verteilung des Erbes und gegebenenfalls der Verkauf von Immobilien. Zudem müssen alle Angelegenheiten, die das Leben des Verstorbenen betreffen, geregelt werden: Dazu gehören die Kündigung der Wohnung, das Beenden aller laufenden Verträge (z. B. Telefon), das Abmelden von Lastschriften und Mitgliedschaften sowie die Abmeldung der Rente oder des Gehalts und des Autos.
Unterstützung im Todesfall
Wer kann mir bei der Bestattung helfen?
Ein Bestattungsunternehmen kann Sie in vielen Fällen bei der Organisation und Durchführung der Bestattung sowie bei den wichtigen Maßnahmen nach dem Todesfall unterstützen. Für manche Menschen ist es hilfreich, sich persönlich um Dinge wie die Auswahl von Grabschmuck oder die Musik für die Trauerfeier zu kümmern, da dies einen wichtigen Schritt bei der Verarbeitung des Verlustes darstellen kann. Andere empfinden die Organisation der Bestattung jedoch als zusätzliche Belastung in dieser emotional schwierigen Zeit.
Überlegen Sie sich daher gut, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen möchten und wo es sinnvoll sein könnte, die Unterstützung eines professionellen Bestatters in Anspruch zu nehmen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Überblick keine juristische Beratung darstellt, sondern Ihnen lediglich erste Orientierung bietet.
Checkliste_Todesfall